Business as usual

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Agenturunternehmen Schöne Welt Design – Marke der fünfpunktneun Media GmbH – im folgenden Schöne Welt Design genannt – und dem Vertragspartner/Kunden. Schöne Welt Design erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind.

1. Urheber- und Nutzungsrecht

1.1. Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe/ Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Schöne Welt Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. Schöne Welt Design hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber Schöne Welt Design eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

1.2. Schöne Welt Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Schöne Welt Design bleibt
in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Schöne Welt Design und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist Schöne Welt Design berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch 2.000€ pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

1.4. Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

1.5. Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.

2. Angebote, Vergütung

2.1. Sämtliche vorstehende Ansprüchen der Agentur verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer

2.3. Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt.
2.4. Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von Schöne Welt Design zustande.

2.5. Nach Beginn mit den auftragsgemäßen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.

2.6. Schöne Welt Design bleibt an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfaßt und sind kostenpflichtig.

3.2. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.3. Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.

4. Zahlung und Fälligkeit

4.1. Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem die Firma Schöne Welt Design über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

4.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Schöne Welt Design Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Schöne Welt Design auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.

4.3. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma Schöne Welt Design ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.

5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung

5.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für Schöne Welt Design.

5.2. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Schöne Welt Design berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.

5.3. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

6. Dateien/Layouts

6.1. Schöne Welt Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

6.2. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. Schöne Welt Design übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

6.3. Hat Schöne Welt Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

7. Belegmuster, Referenznachweise

Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Schöne Welt Design 5 bis 10 einwandfreie Muster unentgeltlich. Schöne Welt Design ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.

8. Lieferung, Gefahrübergang

8.1. Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

8.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

8.3. Gerät Schöne Welt Design in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von Schöne Welt Design ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.5. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

9. Beanstandungen, Haftung

9.1. Schöne Welt Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.

9.2. Schöne Welt Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern Schöne Welt Design Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

9.3. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.

9.5. Bei berechtigten Beanstandungen ist Schöne Welt Design unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.

9.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.

9.7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.

9.8. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Werkes bei Schöne Welt Design anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

9.9. Schöne Welt Design haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern Schöne Welt Design nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im
Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

9.10. Schöne Welt Design übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist Schöne Welt Design berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorar zu fordern, mindestens jedoch 2.000€ pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

9.11. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Schöne Welt Design übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Schöne Welt Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Schöne Welt Design übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der Schöne Welt Design übergeben hat.

10. Datensicherheit, Datenschutz

10.1. Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Schöne Welt Design ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt Schöne Welt Design keine Haftung.

10.2. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Schöne Welt Design keine Haftung.

10.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Vorlagen/ Bilder, die an Schöne Welt Design übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Schöne Welt Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4. Schöne Welt Design bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von Schöne Welt Design nicht an Dritte weiter zu geben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Hauptsitz der Firma Schöne Welt Design und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der Firma Schöne Welt Design als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

12. Schlußbestimmung

12.1. Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Rechtsunwirksames ist möglichst sinnbewahrend zu ersetzen.